Maßnahmen

Maßnahmen für eine klimaneutrale Steiermark

Die unterstützenden Organisationen der Plattform fordern vom Land Steiermark ein Bekenntnis zur Erreichung von Klimaneutralität im Jahr 2040. Als essentiell erachten wir, die folgenden Maßnahmen zu priorisieren:

  • Die Steiermark braucht ein Klima- und Energiegesetz (Maßnahme V-04 des Aktionsplans 2022-2024), das einen Reduktionspfad beschreibt, der die Steiermark bis zum Jahr 2040 klimaneutral macht. Das verbleibende THG-Budget nach Berechnungen des Wegener Centers ist bereits nahezu aufgebraucht. Daher braucht es verständliche Pfade, wie bis zum Jahr 2040 mit dem schrumpfenden Budget umgegangen wird.
  • Überarbeitung der Steiermärkischen Klima- und Energiestrategie mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 auf Landesebene.
  • Darüber hinaus ist ein Aktionsplan ab 2025 (als Nachfolge des Aktionsplans 2022-2024) dringend notwendig, der die sofortigen Maßnahmen festschreibt und deren Umsetzung begleitet und evaluiert.
  • Ausbau thermischer Sanierungen und Heizkesseltausch zur Erreichung einer Sanierungsrate von 3 %.
  • Ausweisung von ausreichend und tatsächlich nutzbaren Zonen für Windkraft und Photovoltaik-Anlagen gemäß den Vorgaben der Erneuerbaren Richtlinie RED III der EU - Überarbeitung der vorliegenden Sachprogramme für Windkraft und Photovoltaik.
    • Ausbau der Windkraft: Die Steiermark hat nach Niederösterreich das zweitgrößte Windkraft-Potenzial in Österreich. Derzeit stehen in der Steiermark 118 Windräder mit einer Leistung von rund 300 MW. Diese produzieren pro Jahr 700 Mio. kWh. Bis 2030 könnten in der Steiermark bei guten Rahmenbedingungen 250 Windräder zusätzlich errichtet werden. Bei einer Nutzung von rund 2 % der Landesfläche für die Windkraft (99 % dieser Fläche bleiben dabei weiterhin land- und forstwirtschaftlich nutzbar) könnten zwischen 14 und 17 TWh Windstrom in der Steiermark produziert werden.  
    • Nutzung des PV Potentials: Die Steiermark hat großen Nachholbedarf beim Ausbau der Freiflächen Photovoltaik: Auf 36 vom Land Steiermark ausgewiesenen Vorrangzonen mit insgesamt knapp 780 Hektar Fläche produzieren lediglich eine Handvoll Anlagen Sonnenstrom – und die waren bereits vor der entsprechenden Verordnung in Betrieb. Bis 2030 sind 3.300 Hektar notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.
    • Effiziente Gestaltung der Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei der Qualität der Prüfungen (keine Doppelprüfung bei Landschaftsbild, mehr Personal und klare Abläufe).
  • Rechtlich verbindliche Reduktion des Bodenverbrauchs: Die Steiermark hat mit 3,1 Hektar pro Tag die höchste Bodenverbrauchsrate in Österreich (Jahresmittel 2019 - 2021, WWF Bodenreport, 2023). Diese Flächeninanspruchsnahme betrifft auch natürliche CO2-Senken wie Moore und Wälder, welchen auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft eine besondere Rolle zukommt. Zwar wurde im Februar 2024 die Bodenstrategie für Österreich von allen Landesraumordnungsreferent:innen beschlossen, die dort festgeschriebenen Ziele, wie etwa die Reduktion des nationalen Bodenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag bis 2030. Die Bodenstrategie ist jedoch rechtlich nicht bindend. Da Raumplanung und Naturschutz in Länderkompetenz liegen, ist es Aufgabe der Landesregierung nicht nur landwirtschaftliche Böden, sondern auch hochwertige Naturräume vor weiteren Inanspruchnahmen für Bau-, Verkehrs-, Betriebs- und Abbauflächen konsequent zu schützen.
  • Entwicklung eines Mobilitäts-Masterplans, um das Wachstum des Autoverkehrs in der Steiermark zu stoppen:
    • Ein Ausbau der A9 auf drei Spuren muss gestoppt werden. 
    • Offene und verdeckte Förderungen des Parkplatzbaus müssen abgebaut werden.
    • Schneller Ausbau von Radwegen und Radabstellplätzen besonders an Bahnhöfen. 
    • Beschleunigung des Ausbaus von öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere der Projekte der ÖBB.
  • Fair entlohnte biologische Landwirtschaft: Eine starke, regionale und umweltbewusste Lebensmittelproduktion muss als Vorausetzung für eine nachhaltige und sichere Zukunft umgesetzt werden. 
    • Heimische Landwirte müssen mit billigen Importen um ihre Existenz konkurrieren und haben dabei große Wettbewerbsnachteile aufgrund strengere Auflagen und wenig Transparenz über die Lebensmittelherkunft und -produktion beim Endverbraucher. Regionale Biolandwirt:innen können durch eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel und Gastronomie sehr einfach eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Dadurch können CO2-Emissionen aus Transport und Lagerung von Importware reduziert werden. 
    • Gleichzeitig verursacht der Landwirtschaftssektor selbst große Mengen an Treibhausgasemissionen, welche nur über die Förderung und den Ausbau der biologische Landwirtschaft reduziert werden können. Die Steiermark gehört zu den drei Ländern mit der größten landwirtschaftlichen Produktion in Österreich. Gemeinsam mit Ober- und Niederösterreich erwirtschaftete die Steiermark 2020 fast ¾ des österreichischen landwirtschaftlichen Produktionswertes (Statistik Austria, 2020). Somit ist die Steiermark in der Lage, auch auf nationaler Ebene bessere Bedingungen für die heimischen Biolandwirt:innen zu fordern.

August, 2024